Unsere Mitgliederbeiträge und Gebühren im Überblick.
Alle Beträge in CHF pro Jahr.
| Mitgliedschaft | Aktive Single |
Aktive Paare |
Passive / Fan |
Familien Single |
Familien Paare |
Lizenz Swisstennis |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Aktive (100%) | 350 | 550275 / Person | 70 | 350 | 550275 / Person | 70 |
| Rentner (–20%) | 280 | 440220 / Person | – | – | – | 70 |
| Tages-Weekend (–40%) | 210 | 330165 / Person | – | – | – | 70 |
| Schnupper (–50%) | 175 | 275137.50 / Person | – | – | – | 70 |
| Junioren 10/12/14 & U (–80%) | 70 | – | – | 35–50% | gratis–100% | 40 |
| Junioren 16/18 & U (–60%) | 140 | – | – | 70–50% | gratis–100% | 70 |
| Lehrlinge / Studenten | 175 | – | – | – | – | 70 |
| EL-KI (Eltern-Kind) | 220 | 110 | – | – | – | 70 |
| Wochenaufenthalter (–60%) | 140 | 220110 / Person | – | – | – | 70 |
Als Aktive gelten alle, die im laufenden Kalenderjahr das 19. Altersjahr beginnen oder älter sind.
Als Rentner gelten alle, die im laufenden Kalenderjahr das ordentliche Rentenalter erreicht haben (Frauen 64. Altersjahr / Männer 65. Altersjahr) oder älter sind.
Als Junioren gelten alle Jugendlichen, die im laufenden Kalenderjahr das 18. Altersjahr vollendet haben oder jünger sind.
Jugendliche im Aktivalter, die noch Lehrlinge, Studenten sind, können bis mit dem 25. Altersjahr, weiterhin mit dem Beitrag für Lehrlinge und Studenten entrichten, sofern sie sich jeweils als solche beim Kassier ausweisen (schriftliche Bestätigung oder Vorweisung eines entsprechenden Ausweises).
Eltern, Grosseltern, Gotta/Götti welche ausschliesslich mit ihrem Kind 14 & U als Spielpartner Tennis spielen wollen, können die EL-KI Mitgliedschaft (Eltern-Kinder Mitgliedschaft) beantragen.
Aktive, welche unter der beruflichen Gründen in der Nähe ihres Arbeitsortes wohnen, deren Lebensmittelpunkt aber am anderen Wohnsitz in Graubünden liegt (Wochenaufenthalter-Status) dürfen die Wochenaufenthalter Mitgliedschaft beantragen. Der Antrag muss bis zur Clubversammlung mit Vorweisung einer Wohnsitzbescheinigung erfolgen.
Der Jahresbeitrag für Ehe- bzw. Konkubinatspaare gilt, wenn beide als Aktive gemeldet sind. Damit die Vergünstigung geltend gemacht werden kann, müssen Ehe- bzw. Konkubinatspaare dies spätestens vor der Clubversammlung beim Kassier beantragen.
Der Jahresbeitrag für Familien gilt, wenn mind. ein Elternteil als Aktivmitglied gemeldet ist (Single Familie / Familie). Bei einer Single Familie zahlen Kinder 50% der Jahresgebühren. Sind beide Eltern Aktivmitglied zahlen Kinder keine Jahresgebühr. Damit die Vergünstigung geltend gemacht werden kann, müssen Familien dies vor der Clubversammlung beim Kassier beantragen.
Tennisinteressierte Personen im Aktivalter können als Schnuppermitglied dem Club beitreten. Eine Vergünstigung ist nur einmalig möglich, sieht ehemaliger Mitglieder nicht offen. Ohne Anmeldung bis vor der Clubversammlung geht die Schnuppermitgliedschaft in eine ordentliche Mitgliedschaft über.
Die Swisstennis Lizenz kann von Mitgliedern beim Stammclub beantragt werden. Diese wird 1:1 ohne Aufschlag dem Spieler weiterverrechnet. Anträge, Sistierung und Aufhebung von Lizenzen müssen gemäss den offiziellen Fristen von Swisstennis dem Vorstand gemeldet werden. Ohne Anmeldung bleibt der Lizenzstatus auf dem Stand des Vorjahres und wird entsprechend verrechnet.